Nein. Die Vorschriften für eine Wohnfunktion enthalten Anforderungen sowohl für Aufenthaltsbereiche als auch für Aufenthaltsräume. Bei Neubauten ist die Mindestkapazität unter anderem an die Bodenfläche gekoppelt, mit einem Minimum pro Raum. Für eine zentrale Anlage gilt zudem eine Anforderung an die Gesamtkapazität der angeschlossenen Aufenthaltsbereiche. Die Vorschriften legen damit eine Untergrenze für Kapazität und Verfügbarkeit fest; sie schreiben nicht vor, dass ein System kontinuierlich auf Basis gemessener Raumluftqualität pro Zimmer regeln muss.