Passt eine intelligente Regelung pro Zimmer in den rechtlichen Rahmen?

Eine intelligente Regelung pro Zimmer ist an sich kein Hindernis. Die gewählte Anlage muss im konkreten Projekt nachweislich die geltenden baulichen, lüftungstechnischen, akustischen, brandschutztechnischen und eventuell lokalen Anforderungen erfüllen. Sensorsteuerung kann zusätzlich zur erforderlichen Grundlüftung eingesetzt werden, um auf wechselnde Belegung und Feuchtebelastung zu reagieren; Nachweis und Einregulierung bleiben projektspezifisch.

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