Eingereicht bei der Handelskammer Gooi- en Eemland, Niederlande, unter der Nummer 56671997
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unterliegen alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Rechnungen der Vaventis B.V. (nachfolgend „Vaventis“ genannt) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Käufer“: Unternehmen, (staatliche) Organisationen, Stiftungen, Verbraucher und Privatpersonen im weitesten Sinne des Wortes.
Alle Angebote von Vaventis sind freibleibend, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Die darin spezifizierten Waren sind ausschließlich in der angegebenen Version und Verpackungseinheit verfügbar. Technische Änderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Im Falle eines verbindlichen Angebots beträgt die Gültigkeitsdauer 21 Tage ab Angebotsdatum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Eine bei Vaventis aufgegebene Bestellung führt nur dann zu einem Vertrag, wenn Vaventis diese schriftlich bestätigt hat, gegebenenfalls unter Bedingungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Der Käufer gilt als mit den abweichenden Bedingungen einverstanden, sofern er Vaventis nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung informiert.
Die Stornierung einer Bestellung oder eines Kaufvertrags ist in folgenden Fällen nicht zulässig:
– dauerhafte, fortlaufende oder Rahmenaufträge
– Lagerware
Darüber hinaus ist eine Stornierung nur zulässig, soweit das Gesetz dies vorsieht oder diese Bedingungen bzw. das Angebot dies ermöglichen.
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und beginnen, sobald Vaventis die Bestellung schriftlich bestätigt hat und alle vom Käufer bereitzustellenden Daten vorliegen. Vaventis bemüht sich, die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten.
Als Lieferdatum gilt der Tag des Versands durch Vaventis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatz, Vertragsauflösung oder Aussetzung seiner Verpflichtungen.
Die Lieferung erfolgt ab Standort von Vaventis, sofern nicht ausdrücklich andere Lieferbedingungen vereinbart wurden.
Erfolgt der Transport der Waren durch Vaventis zugunsten des Käufers, so geschieht dies auf Risiko und Kosten des Käufers. Die Lieferung erfolgt in diesem Fall ebenerdig an einem von Vaventis und dem Käufer vereinbarten Ort.
Alle von Vaventis gelieferten Waren bleiben Eigentum von Vaventis, bis der Kaufpreis einschließlich Zinsen und Kosten vollständig bezahlt wurde. Bis zur vollständigen Zahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zu verkaufen, zu verpfänden oder zu belasten.
Zur Sicherung aller Zahlungsverpflichtungen des Käufers umfasst der Eigentumsvorbehalt sämtliche von Vaventis gelieferten Waren, die sich im Lagerbestand des Käufers befinden – auch wenn diese vor oder nach den unbezahlt gebliebenen Waren geliefert oder bezahlt wurden.
Der Käufer darf die gelieferten Waren weder veräußern noch verpfänden oder anderweitig belasten, vermieten, verleihen oder als Sicherheit verwenden.
Vaventis ist berechtigt, die Waren ohne weitere Ankündigung zurückzufordern, wenn die Zahlung nicht (vollständig) zum Fälligkeitsdatum erfolgt.
Macht ein Dritter Ansprüche auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren geltend, muss der Käufer Vaventis unverzüglich schriftlich informieren.
Der Käufer ist verpflichtet, die Waren gegen Feuer, Diebstahl, Sturm und Wasserschäden zu versichern. Ansprüche gegenüber dem Versicherer dürfen nicht an Dritte übertragen oder als Sicherheit genutzt werden. Versicherungszahlungen treten an die Stelle der Waren. Der Käufer überträgt alle diesbezüglichen Rechte an Vaventis, was Vaventis hiermit akzeptiert.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, behält Vaventis alle Urheber- und geistigen Eigentumsrechte an Angeboten, Entwürfen, Bildern, Zeichnungen, (Test-)Modellen, Produkten, Software usw.
Die in Absatz 1 genannten Unterlagen bleiben Eigentum von Vaventis, unabhängig davon, ob dem Käufer Herstellungskosten berechnet wurden. Sie dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung kopiert, verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Verstoß schuldet der Käufer eine sofort fällige Zahlung von €25.000 pro Verstoß, zusätzlich zu Schadenersatzansprüchen.
Beim Kauf von Waren mit integrierter Software erhält der Käufer das Recht zur Nutzung der Software.
Auf Verlangen von Vaventis müssen alle ausgehändigten Unterlagen innerhalb einer von Vaventis festgelegten Frist zurückgegeben werden. Bei Verstoß schuldet der Käufer €500 pro Tag, zusätzlich zu möglichem Schadenersatz.
Der Käufer kann keine Rechte aus Beratung oder Informationen ableiten, die nicht die betreffende Vereinbarung betreffen.
Stellt der Käufer Vaventis Daten, Zeichnungen usw. bereit, darf Vaventis deren Richtigkeit und Vollständigkeit zugrunde legen.
Der Käufer verzichtet auf sämtliche Ansprüche Dritter gegenüber Vaventis im Zusammenhang mit der Nutzung von durch oder im Namen des Käufers bereitgestellten Unterlagen.
Vaventis gewährt dem Käufer und dem Erstnutzer eine Garantie für Mängel, die Vaventis zuzuschreiben sind und bei normalem Gebrauch auftreten, sofern Vaventis eine entsprechende Garantie beim Lieferanten geltend machen kann. Die Garantie gilt zwei Jahre ab Rechnungsdatum.
Normaler Gebrauch umfasst nicht den Einsatz der gelieferten Waren bei Temperaturen unter −20 °C oder über +50 °C.
Eine behauptete Nichterfüllung der Garantieleistungen entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Erfüllung durch den Käufer kann Vaventis jegliche Garantie verweigern.
Die Haftung von Vaventis ist ausdrücklich auf die Erfüllung der Garantieleistung beschränkt. Jegliche Schadensersatzansprüche – einschließlich mittelbarer, indirekter oder Folgeschäden, sowie Schäden aus Beratungen oder Dienstleistungen – sind ausgeschlossen.
Der Käufer verzichtet auf sämtliche Ansprüche Dritter gegenüber Vaventis im Zusammenhang mit gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
Vaventis haftet nicht für Ansprüche Dritter aufgrund von Schäden durch vom Käufer verwendete Produkte oder Dienstleistungen.
Die folgenden Bestimmungen gelten nicht für Garantie- und versteckte Mängel.
Geringfügige, technisch unvermeidbare Abweichungen oder marktüblich tolerierte Unterschiede in Qualität, Größe oder Ausführung berechtigen nicht zu Reklamationen.
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung datiert und schriftlich unter Angabe der Gründe gemeldet werden. Nach Ablauf der Frist gelten die Waren als genehmigt.
Unangemeldete oder unbegründete Rücksendungen oder solche ohne Zustimmung von Vaventis erfolgen auf Kosten des Käufers. Vaventis kann die Ware auf Kosten des Käufers einlagern oder behalten, ohne dass dies die Zahlungspflicht des Käufers beeinträchtigt.
Rücksendungen müssen in der Originalverpackung und auf Risiko und Kosten des Käufers erfolgen.
Bei maßgefertigten Waren können Reklamationen nur die Maße betreffen.
Hält Vaventis eine Reklamation für berechtigt, werden die Produkte kostenlos ersetzt.
Lieferungen an Privatpersonen erfolgen per Nachnahme. Für alle anderen Lieferungen gelten:
a. Zahlung netto, ohne Abzug, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe von Kunden- oder Rechnungsnummer.
b. Vaventis ist berechtigt, vor Ausführung Sicherheit für die rechtzeitige Zahlung zu verlangen.
Bei verspäteter Zahlung schuldet der Käufer Zinsen zum gesetzlichen Satz, mindestens 1 % pro Monat ab Fälligkeit. In diesem Fall – sowie bei Zahlungsaufschub, Insolvenz, Schuldsanierung oder Liquidation – muss der Käufer auf Verlangen alle gelieferten Waren an Vaventis herausgeben.
Im Falle dieser Umstände werden alle Forderungen von Vaventis sofort fällig, und Vaventis ist von allen Verpflichtungen befreit, während der Käufer für Schäden haftet.
Alle Inkassokosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % der Hauptforderung festgesetzt, mindestens jedoch €150.
Bei höherer Gewalt kann Vaventis die Vereinbarung für maximal 6 Monate aussetzen oder ganz/teilweise kündigen, ohne Schadensersatzpflicht.
Höhere Gewalt umfasst:
a. allgemein: jede unvorhersehbare Entwicklung, die die Vertragserfüllung unzumutbar macht.
b. insbesondere: Lieferverzögerungen, Rohstoffmangel, Störungen, Brand, Streik, Sabotage, Unruhen, Mobilisierung, Krieg, Kriegsgefahr, Notstand, Überschwemmung, Eis, Verkehrsverzögerungen und staatliche Maßnahmen.
Höhere Gewalt liegt ebenfalls vor, wenn die Vertragserfüllung von einem Dritten abhängt, der selbst höhere Gewalt geltend macht.
Kommt der Käufer einer Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nach oder tritt ein Insolvenz-, Liquidations- oder Schuldenbereinigungsverfahren ein, gerät der Käufer automatisch in Verzug. Vaventis kann den Vertrag ohne Vorankündigung und ohne gerichtliches Eingreifen ganz oder teilweise kündigen. In solchen Fällen werden alle Forderungen sofort fällig.
Diese Bedingungen gelten auch für Vereinbarungen über Beratung, Reparatur, Wartung oder ähnliche Dienstleistungen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:
a. sind widersprüchliche Bedingungen des Käufers nichtig,
b. gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers nicht.
Alle Rechtsbeziehungen zwischen Vaventis und Dritten unterliegen niederländischem Recht.
Alle Streitigkeiten hieraus werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Amsterdam oder dessen Rechtsnachfolger entschieden.