Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf, Lieferung und Zahlung der Vaventis B.V. in Weesp
Eingereicht bei der Handelskammer des Bezirks Gooi-en Eemland, Niederlande unter der Nummer 56671997
Artikel 1 – Allgemeines
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unterliegen alle Angebote, Vereinbarungen, Lieferungen und Rechnungen der Vaventis B.V. (nachfolgend „Vaventis“ genannt) diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 2 – Definition
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet „Käufer“: Unternehmen, (staatliche) Organisationen, Stiftungen, Verbraucher und Privatpersonen im weitesten Sinne des Wortes.
Artikel 3 – Angebote
1. Alle Angebote von Vaventis sind freibleibend, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Die darin spezifizierten Waren sind ausschließlich in der angegebenen Ausführung und Verpackungseinheit verfügbar. Technische Änderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Im Falle eines verbindlichen Angebots beträgt die Gültigkeitsdauer 21 Tage ab Angebotsdatum, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben.
Artikel 4 – Annahme von Bestellungen und Lieferzeiten
1. Eine bei Vaventis aufgegebene Bestellung führt erst dann zu einem Vertrag, wenn Vaventis schriftlich zugestimmt hat, gegebenenfalls unter Bedingungen, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen. Der Käufer gilt als mit den abweichenden Bedingungen einverstanden, sofern er Vaventis nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung informiert.
2. Eine Stornierung einer Bestellung oder eines Kaufvertrags ist in keinem Fall zulässig bei:
- permanenten, fortlaufenden oder Vertragsbestellungen
- Bestellungen von Lagerprodukten
Darüber hinaus ist eine Stornierung nur insoweit zulässig, als dies gesetzlich verlangt werden kann oder wenn die Bestimmungen dieser Bedingungen oder des Angebots dies vorsehen.
3. Von Vaventis angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und beginnen, sobald Vaventis die Bestellung schriftlich bestätigt und alle vom Kunden bereitzustellenden Daten vorliegen. Vaventis wird sich nach besten Kräften bemühen, die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten.
4. Als Lieferdatum gilt der Tag der Lieferung ab Vaventis, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
5. Eine Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Kunden niemals zu einer Entschädigung, zur Auflösung des Vertrags oder zur Nichtbefolgung eines solchen Vertrags oder eines damit verbundenen Vertrags auf eigene Rechnung.
Artikel 5 – Versand und Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt ab Standort Vaventis, sofern die Parteien nicht ausdrücklich andere Liefermethoden vereinbart haben.
2. Im Falle eines Transports der Waren durch Vaventis im Auftrag des Käufers erfolgt dieser Transport auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Lieferung erfolgt in diesem Fall ebenerdig an einem von Vaventis und dem Käufer vereinbarten Ort.
Artikel 6 – Eigentumsvorbehalt
1. Alle von Vaventis gelieferten Waren bleiben Eigentum von Vaventis, bis der Kaufpreis zuzüglich etwaiger Zinsen und Kosten vollständig bezahlt ist. Bis zur vollständigen Bezahlung der gekauften Waren ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren zu verkaufen, zu verpfänden oder zu belasten.
2. Zur Sicherung der Zahlung für von Vaventis hergestellte und verkaufte Waren und/oder für andere vom Käufer an Vaventis geschuldete Beträge umfasst der in Absatz 1 beschriebene Eigentumsvorbehalt alle von Vaventis gelieferten Waren, die sich im Lager des Käufers befinden, auch wenn diese Waren vor oder nach der Lieferung der unbezahlten Waren geliefert und/oder bezahlt wurden.
3. Der Käufer darf die ihm gelieferten Waren weder veräußern, verpfänden, belasten oder hypothekarisch belasten, noch darf er diese Waren vermieten, verleihen oder in sonstiger Weise belasten, belasten oder verpfänden.
4. Vaventis ist berechtigt, seine Waren ohne weitere Ankündigung zurückzufordern und in Besitz zu nehmen, wenn keine (vollständige) Zahlung zum Fälligkeitsdatum erfolgt ist.
5. Machen Dritte Ansprüche auf Waren geltend, die gemäß diesem Artikel dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, ist der Käufer verpflichtet, Vaventis unverzüglich nach Bekanntwerden der Vollstreckung schriftlich zu benachrichtigen.
6. Der Käufer ist verpflichtet, die in diesem Artikel genannten Waren gegen Risiken wie Feuer, Diebstahl, Sturm und Wasserschäden zu versichern. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche gegenüber seinem Versicherer aufgrund der in diesem Absatz genannten Versicherungen an Dritte abzutreten oder sie als Sicherheit im weitesten Sinne des Wortes an Dritte zu verwenden. Alle Zahlungen im Zusammenhang mit Schäden oder Verlusten der in diesem Artikel genannten Waren treten an die Stelle der betreffenden Waren. Der Käufer überträgt alle Rechte, die gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können, zur zusätzlichen Sicherung der Erfüllung und gemäß dem Vertrag, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, an Vaventis. Diese Übertragung wird von Vaventis anerkannt und akzeptiert.
Artikel 7 – Geistige Eigentumsrechte, Lizenzen und Software
1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, behält Vaventis alle Urheberrechte und geistigen Eigentumsrechte an ihren Angeboten, Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, (Test-)Modellen, (verkauften) Produkten, Software usw.
2. Die Rechte an den in Absatz 1 dieses Artikels genannten Daten bleiben Eigentum von Vaventis, auch wenn dem Käufer für deren Herstellung Kosten in Rechnung gestellt werden. Diese Daten dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Vaventis nicht kopiert, verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, Vaventis für jeden Verstoß gegen diese Bestimmung eine sofort fällige Strafe von 25.000 € zu zahlen. Diese Sanktion kann zusätzlich zu Schadensersatz oder anderweitig gesetzlich geltend gemacht werden.
3. Soweit der Käufer Waren von Vaventis erwirbt, in die Software integriert ist, ist der Käufer berechtigt, diese Software zu nutzen.
4. Soweit zutreffend, gibt der Käufer die in Absatz 1 dieses Artikels genannten und ihm übergebenen Daten auf erstes Anfordern und innerhalb einer von Vaventis festgelegten Frist zurück. Bei Verstoß gegen diese Regelung ist der Käufer verpflichtet, Vaventis eine sofort fällige Strafe von 500 € pro Tag zu zahlen. Diese Sanktion kann zusätzlich zu Schadensersatz oder anderweitig gesetzlich geltend gemacht werden.
Artikel 8 – Beratung und Information
1. Der Käufer kann aus Beratung oder Informationen, die er von Vaventis erhält, keine Rechte ableiten, sofern diese sich nicht auf den betreffenden Vertrag beziehen.
2. Stellt der Käufer Vaventis Daten, Zeichnungen usw. zur Verfügung, kann Vaventis deren Richtigkeit und Vollständigkeit für die Ausführung des Vertrags voraussetzen.
3. Der Käufer verzichtet auf alle Ansprüche Dritter gegenüber Vaventis im Zusammenhang mit der Nutzung von Beratung, Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen, Materialien, Mustern, Modellen usw., die vom Käufer oder in dessen Auftrag bereitgestellt werden.
Artikel 9 – Garantie und Haftung
1. Vaventis gewährt dem Käufer und dem Erstbenutzer eine Garantie für Mängel, die Vaventis zuzurechnen sind, die sich durch normalen Gebrauch zeigen und soweit Vaventis diese Garantie bei ihrem Lieferanten geltend machen kann. Die Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Rechnungsdatum des Käufers.
2. Die in Absatz 1 genannte normale Nutzung umfasst nicht die Verwendung der von Vaventis gelieferten Waren bei Temperaturen unter -20 °C oder über +50 °C.
3. Die angebliche Nichterfüllung der Garantieverpflichtungen von Vaventis entbindet den Käufer nicht von den Verpflichtungen aus einem mit Vaventis geschlossenen Vertrag. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach, ist Vaventis an keine Garantie gebunden.
4. Die Haftung von Vaventis aus einem Vertrag ist ausdrücklich auf die Erfüllung der oben genannten Garantieverpflichtung beschränkt. Jegliche Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche, auch solche aufgrund von Geschäftsverlusten oder anderen indirekten (Folge-)Schäden und Schäden aus von Vaventis erbrachten Dienstleistungen (wie Zeichnungen und/oder Entwürfe für den Käufer) und Beratung (wie Logistik- und Platzierungsberatung) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Der Käufer verzichtet auf alle Ansprüche Dritter gegenüber Vaventis im Zusammenhang mit Schäden an von Vaventis gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
6. Vaventis haftet nicht für Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit Schäden durch von Vaventis an den Käufer gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen.
Artikel 10 – Reklamationen
1. Die folgenden Bestimmungen gelten nicht für Ansprüche im Rahmen von Garantien und versteckten Mängeln.
2. Geringfügige, technisch unvermeidbare Mängel oder geringfügige Abweichungen in Qualität, Größe oder Ausführung, die dem Marktstandard entsprechen, berechtigen nicht zu Reklamationen.
3. Der Käufer meldet Reklamationen bezüglich direkt sichtbarer Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich und datiert an Vaventis, unter Angabe der Mängel und/oder Begründung der Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gelten die gelieferten Waren als vom Kunden genehmigt und akzeptiert.
4. Bei Rücksendungen, die ohne vorherige Ankündigung und/oder ohne triftigen Grund und/oder soweit nicht von Vaventis akzeptiert erfolgen, trägt der Käufer alle mit der Rücksendung verbundenen Kosten. Vaventis ist in diesem Fall berechtigt, die Waren auf Kosten des Käufers bei einem Dritten zu lagern oder die Waren sogar für sich zu behalten, ohne den Käufer von seinen Zahlungsverpflichtungen zu entbinden.
5. Die Rücksendung erfolgt in der Originalverpackung und auf Rechnung und Risiko des Käufers.
6. Bei maßgefertigten Bestellungen können Reklamationen nur in Bezug auf die Maße geltend gemacht werden, wenn die Waren nicht den angegebenen Maßen entsprechen.
7. Sind Reklamationen nach alleinigem Ermessen von Vaventis berechtigt, stellt Vaventis dem Käufer kostenlos Ersatzprodukte zur Verfügung.
Artikel 11 – Zahlung
Alle Lieferungen und/oder Sendungen an Privatpersonen erfolgen per Nachnahme. Für alle anderen Lieferungen und Sendungen gelten folgende Bedingungen:
a. Die Zahlung der gelieferten Waren erfolgt netto, ohne Abzug oder Verrechnung, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum und unter Angabe der Kunden- oder Rechnungsnummer.
b. Vaventis ist berechtigt, vor Ausführung die Sicherheit des Käufers zu verlangen, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt.
Artikel 12 – Zahlungsverzug
1. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des in Rechnung gestellten Betrags oder eines Teils davon schuldet der Käufer Vaventis Zinsen zum gesetzlichen Satz, mindestens jedoch 1 % pro Monat, gerechnet ab dem Fälligkeitstag. In einem solchen Fall sowie im Falle der Aussetzung von Zahlungen, Insolvenz, Schuldenregulierung für natürliche Personen oder Liquidation des Käufervermögens ist der Käufer auf erstes Anfordern verpflichtet, alle von Vaventis gelieferten und noch in seinem Besitz befindlichen bezahlten und unbezahlten Waren Vaventis zur Verfügung zu stellen.
2. Der gesamte vom Käufer geschuldete Betrag zuzüglich Zinsen und Kosten wird sofort fällig, wenn einer der in diesem Artikel genannten Fälle eintritt, während Vaventis von jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Käufer entbunden wird und der Letztere für Schadensersatz oder anderweitig gegenüber Vaventis haftbar gemacht wird.
3. Alle Kosten, die für die Einziehung geschuldeter Beträge aus welchem Grund auch immer vom Käufer an Vaventis zu zahlen sind, gehen zu Lasten des Käufers. Dazu gehören alle Kosten für Protest, Wechsel und Mahnungen sowie für einen Anwalt oder eine mit der Rückforderung der Beträge beauftragte Stelle. Die außergerichtlichen Inkassokosten, vorbehaltlich weiterer Spezifikationen, die dieser Vergütung nicht entsprechen, werden auf 15 % des Hauptbetrags mit einem Minimum von 150 € festgesetzt. Vaventis ist nicht verpflichtet, die tatsächlich entstandenen Kosten nachzuweisen.
Artikel 13 – Höhere Gewalt, Aussetzung und Beendigung
1. Im Falle höherer Gewalt ist Vaventis berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder auszusetzen, soweit dieser nicht teilweise oder vollständig ausgeführt wurde, für einen Zeitraum von 6 Monaten, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein.
2. Höhere Gewalt bedeutet:
a. im Allgemeinen: jede oder irgendeine unvorhersehbare Entwicklung, durch die die Erfüllung des Vertrags vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
b. insbesondere: mangelhafte und verspätete Lieferung durch Lieferanten, Mangel an Rohstoffen und Verbrauchsgütern, Störung, Brand, Streik, Sabotage, Aussperrung, Unruhen, Mobilmachung, Krieg, Kriegsgefahr, Kriegszustand, Notstand, Überschwemmungen, Vereisung, Verkehrsverzögerungen und behördliche Maßnahmen.
Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn und soweit Vaventis von einem Dritten abhängig ist, um einen Vertrag zu erfüllen, und diese Dritten das Recht haben, höhere Gewalt geltend zu machen, um einen mit Vaventis geschlossenen Vertrag zu erfüllen.
3. Kommt der Käufer einer aus einem Vertrag mit Vaventis resultierenden Verpflichtung nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig nach, sowie im Falle von Insolvenz, Zahlungsaussetzung, Schuldenregulierung für natürliche Personen, Stilllegung oder Liquidation des Käuferunternehmens, gilt er von Rechts wegen als in Verzug und Vaventis ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung und ohne gerichtliche Intervention, die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise nach eigenem Ermessen zu beenden, ohne für irgendeine Entschädigung haftbar zu sein und unbeschadet etwaiger weiterer Rechte, auf die sie Anspruch hat. In solchen Fällen sind alle bestehenden oder zukünftigen Forderungen von Vaventis gegenüber dem Käufer sofort und direkt fällig.
Artikel 14 – Weitere Anwendung
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge, nach denen Vaventis mit der Ausführung von Aufgaben im Zusammenhang mit Beratung, Reparatur, Wartung oder anderweitig im weitesten Sinne des Wortes beauftragt ist.
2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
1. (a) sind alle Bedingungen, die mit einer oder mehreren dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in Konflikt stehen, nichtig, und
2. (b) finden die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers keine Anwendung.
Artikel 15 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Vaventis und anderen/dritten Parteien unterliegen niederländischem Recht.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus den in Absatz 1 genannten Rechtsbeziehungen ergeben, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Amsterdam, Niederlande, oder dem Gericht, das dieses Gericht ersetzt, entschieden.